Informationen für Schüler, Jugendliche, Studenten, Erwachsene und Eltern

Hier findest Du Antworten auf viele Deiner Fragen. Sollte Deine Frage nicht dabei sein, kein Problem,  schick uns eine Email an: info@~@prospektverteiler.de

Du klärst mit dem Zustellunternehmen an welchem Ort (Garage, Carport etc.) die Prospekte angeliefert werden sollen. Ein geschützter Ort (Regen, Schnee…) ist von Vorteil. Du musst bei der Anlieferung nicht vor Ort sein. Der Tag der Anlieferung wird Dir vom jeweiligen Unternehmen mitgeteilt.

Nachdem Du Dich über das  online-form beworben hast, senden wir Dir per Email eine Bestätigung Deiner Bewerbung.

Das für Dich zuständige Unternehmen wird sich innerhalb einer Woche direkt bei Dir melden, wenn eine Stelle frei ist.

Eine Kündigung muss immer schriftlich bei dem für Dich zuständigen Unternehmen erfolgen. Die Kündigungsfrist steht in Deinem Vertrag.

Wenn sich auf dem Grundstück ein Hund befindet, und der Briefkasten nicht außen angebracht ist, solltest Du das Grundstück nicht betreten. Notiere Dir die Adresse und sprich mit dem Zustellunternehmen, damit hier eine Lösung gefunden wird.

Bei Krankheit ist das Zustellunternehmen umgehend zu informieren.

Der Lohn hängt von mehreren Dingen ab - unter anderem von der Größe des Verteilgebiets und der berechneten Laufzeit für die Verteilung. Konkrete Informationen zu Deinem Lohn kann Dir das für Dich zuständige Unternehmen mitteilen. Also – erst bewerben und dann bekommst Du alle Informationen.

Wenn in Deinem Verteilgebiet Neubaugebiete entstehen, informierst Du Deinen Ansprechpartner darüber, so dass die Menge an Prospekten entsprechend erhöht werden kann.

Im Normalfall sind die Prospekte zu einem Prospektset sortiert und müssen nicht von Dir zusammengelegt werden.

Damit Dir unterwegs nichts passiert, solltest Du Dich immer dem Wetter entsprechend kleiden.

Hier ist unser Merkblatt für Dich

Zumeist werden folgende Unterlagen für Deine Einstellung benötigt:

Kopie des Personalausweises, Steuer-ID, Sozialversicherungsausweis, Arbeitsgenehmigung und Erwerbstätigkeitserlaubnis für Nicht-EU-Bürger, Einverständnis eines Erziehungsberechtigten bei unter 18-Jährigen und die Kontodaten

Du solltest Deinen geplanten Urlaub mindestens 4 Wochen vorher mit dem für Dich zuständigen Zustellunternehmen besprechen.

Zuständig für Beiträge und Meldungen der geringfügig Beschäftigten ist die Minijob-Zentrale der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See. Über die Berufsgenossenschaft der jeweiligen Unternehmen erfolgt die Unfallversicherung.

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